Pflegeausbildung richtig einordnen
In der Pflege müssen mehrere Ausbildungsbausteine gleichzeitig funktionieren.
Anders als bei einer bereits ausgebildeten Pflegefachkraft geht es bei einem Azubi nicht um die Anerkennung als fertige Fachkraft. Im Mittelpunkt steht die konkrete Berufsausbildung. Dafür müssen Betrieb, Pflegeschule und der geplante Aufenthaltsweg zusammenpassen.
Ausbildungsberuf, Beginn, Vergütung und Betrieb müssen eindeutig feststehen.
Die schulische Einbindung und die Zugangsvoraussetzungen der Ausbildung dürfen nicht separat vom Einreiseweg geplant werden.
Sprachanforderungen richten sich nach dem konkreten Ausbildungs- und Aufenthaltsweg und sollten früh geprüft werden.
Ausbildungsvergütung und weitere Mittel können für die aufenthaltsrechtliche Prüfung relevant sein.
Welche Nachweise konkret gebraucht werden, hängt vom Fall ab. Zum Unterlagen-Ratgeber →
§ 81a bei Ausbildung
Auch eine Berufsausbildung kann in das beschleunigte Fachkräfteverfahren fallen.
§ 81a AufenthG erfasst unter anderem die Einreise zur Berufsausbildung nach § 16a. Wenn der Pflege-Azubi bereits ausgewählt ist und die Ausgangslage passt, kann der Arbeitgeber das Verfahren mit Vollmacht in Deutschland anstoßen.