Ratgeber · Ausbildung · Drittstaat
Azubis aus dem Ausland einstellen
Wenn der Azubi und der Ausbildungsplatz bereits feststehen, muss aus vielen Einzelpunkten ein klarer Einreiseweg werden: Ausbildung, Aufenthaltszweck, Unterlagen und zeitliche Planung müssen zusammenpassen.
Der Ausbildungsvertrag ist der Startpunkt – nicht das fertige Verfahren.
Ausbildungsberuf, Betrieb, Beginn und Rahmenbedingungen müssen feststehen. Danach wird geprüft, welcher Einreiseweg für den konkreten Azubi passt.
§ 81a AufenthG kann auch für eine Einreise zur Berufsausbildung nach § 16a genutzt werden. Voraussetzung ist unter anderem eine Vollmacht der ausgewählten Person.
Vom Ausbildungsplatz zur Einreise
Der Ablauf folgt einer anderen Logik als bei einer bereits ausgebildeten Fachkraft.
Bei einem Azubi steht nicht die Anerkennung einer abgeschlossenen Fachkraftqualifikation im Mittelpunkt. Entscheidend sind der konkrete Ausbildungsplatz, die Zugangsvoraussetzungen der Ausbildung und der passende Aufenthaltszweck. Deshalb sollte der Fall nicht einfach nach dem Muster einer Fachkraft behandelt werden.
Vertrag und Ausbildungsrahmen stehen fest
Der Betrieb muss den konkreten Ausbildungsplatz und die Person bereits ausgewählt haben. Sintesti vermittelt keine Ausbildungsplätze.
Voraussetzungen des Ausbildungswegs prüfen
Dazu gehören die Anforderungen des konkreten Ausbildungsberufs sowie die aufenthaltsrechtliche Ausgangslage. Sprachkenntnisse und Lebensunterhalt können je nach Fall eine Rolle spielen.
Beschleunigtes Verfahren mit Vollmacht starten
Bei geeigneter Ausgangslage kann der Arbeitgeber das Verfahren in Deutschland anstoßen und die beteiligten Stellen koordiniert einbinden lassen.
Vorabzustimmung in die Visumphase überführen
Nach den Prüfungen in Deutschland folgt die Visumantragstellung im Ausland. Wie der Gesamtprozess aufgebaut ist, zeigt der Ablauf-Ratgeber.
Aufgabenteilung
Zwei Seiten müssen zusammenpassen: Ausbildungsbetrieb und Azubi.
Betrieb
Was der Arbeitgeber sauber festlegen sollte
- konkreter Ausbildungsberuf und Einsatzort
- Ausbildungsbeginn, Dauer und Vergütung
- interne Ansprechperson und belastbare Vertragsangaben
- schnelle Reaktion auf Rückfragen und Nachforderungen
Azubi
Was für die Einreise relevant werden kann
- Identität und Reisedokumente
- schulische bzw. ausbildungsbezogene Zugangsvoraussetzungen
- Sprachkenntnisse nach den Anforderungen des konkreten Wegs
- vollständige Mitwirkung im Verfahren
Abgrenzung
Warum „Azubi“ kein kleiner Fachkräftefall ist.
Die Ziele unterscheiden sich. Bei der Fachkraft steht die qualifizierte Beschäftigung im Mittelpunkt, beim Azubi die Berufsausbildung. Deshalb ändern sich Prüfungslogik und Dokumente.
Azubi bereits ausgewählt?
Dann strukturieren wir den Weg vom Ausbildungsvertrag bis zur Einreise.
Sintesti übernimmt das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber mit bereits ausgewähltem Azubi aus einem Drittstaat.
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