Ratgeber · Gastronomie & Hotellerie · Ausbildung

Azubis aus dem Ausland in der Gastronomie einstellen

Wenn ein Azubi aus einem Drittstaat bereits ausgewählt ist, müssen Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsberuf und Einreiseweg zusammenpassen – vom Vertrag bis zum tatsächlichen Start.

Verfahren durch Sintesti koordinieren lassen →

Azubi während der Ausbildung in einer professionellen Restaurantküche
AusgangspunktAzubi und Ausbildungsplatz stehen bereits fest.

Sintesti vermittelt keine Ausbildungsplätze. Unsere Arbeit beginnt dort, wo der konkrete Einreise- und Verfahrensweg organisiert werden muss.

Warum das Gastgewerbe speziell istViele Ausbildungsberufe, viele Einsatzbereiche.

Küche, Service und Hotellerie haben unterschiedliche Ausbildungsprofile. Der konkrete Beruf muss klar benannt sein.

Vom Vertrag zum Start

Im Gastgewerbe wird aus einem Vertrag schnell ein Koordinationsfall.

Ein unterschriebener Ausbildungsvertrag beantwortet noch nicht automatisch alle Fragen zur Einreise. Betrieb, Ausbildungsberuf, Vergütung, Sprachstand und Aufenthaltszweck müssen zusammengeführt werden.

01
Ausbildungsberuf eindeutig festlegenKoch/Köchin, Hotelfach oder andere Ausbildungswege dürfen nicht in einer allgemeinen „Gastro“-Bezeichnung verschwimmen.
02
Vertrag und betriebliche Angaben prüfenBeginn, Dauer, Vergütung und Ausbildungsstätte müssen belastbar sein.
03
Aufenthaltsvoraussetzungen einordnenFür die Berufsausbildung ist regelmäßig § 16a AufenthG relevant; der konkrete Fall bestimmt die weiteren Nachweise.
04
Einreiseweg koordinierenBei passender Ausgangslage kann § 81a den Arbeitgeber als Verfahrensführer in Deutschland einbinden.

Praxis im Betrieb

Die Einreiseplanung sollte den Ausbildungsstart unterstützen – nicht ihm hinterherlaufen.

Gerade im Gastgewerbe werden Ausbildungsstarts häufig fest terminiert. Deshalb sollten Dokumente, Visumweg und betriebliche Planung früh aufeinander abgestimmt werden.

BetriebAusbildungsplatz

Ausbildungsberuf, Beginn, Vergütung und Ansprechpartner müssen klar sein.

AzubiMitwirkung

Pass, Bildungsnachweise, Sprache und weitere fallbezogene Unterlagen müssen rechtzeitig vorliegen.

VerfahrenBehördenkoordination

Ausländerbehörde, gegebenenfalls weitere Stellen und Auslandsvertretung müssen entlang eines konsistenten Falls arbeiten.

§ 81a

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann auch für einen ausgewählten Gastro-Azubi relevant sein.

§ 81a umfasst auch Einreisen zur Berufsausbildung nach § 16a. Ob der konkrete Fall passt, muss anhand der Ausgangslage geprüft werden.

Ablauf des § 81a-Verfahrens ansehen →

Für Arbeitgeber: Sie brauchen keine zweite interne Behörde. Sintesti kann Dossier, Antrag und Koordination des beschleunigten Verfahrens übernehmen, wenn Azubi und Ausbildungsplatz bereits konkret sind.

Dienstleistung ansehen →

Gastro-Azubi bereits ausgewählt?

Dann bringen wir Ausbildungsplatz und Einreiseweg in dieselbe Spur.

Wir übernehmen das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber mit bereits ausgewähltem Azubi aus einem Drittstaat.

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Stand: September 2026 · Allgemeine Orientierung für Arbeitgeber, keine individuelle Rechtsberatung.