Ratgeber · Ausbildung · Drittstaat

Azubis aus dem Ausland einstellen

Wenn der Azubi und der Ausbildungsplatz bereits feststehen, muss aus vielen Einzelpunkten ein klarer Einreiseweg werden: Ausbildung, Aufenthaltszweck, Unterlagen und zeitliche Planung müssen zusammenpassen.

So übernimmt Sintesti das Verfahren für Arbeitgeber →

Azubis in Pflege und Gastgewerbe – beide Branchen im direkten Vergleich
Pflege und Gastgewerbe im BlickAzubis aus einem Drittstaat können in beiden Zielbranchen relevant sein – die Ausbildungslogik bleibt, das Einsatzumfeld ändert sich.
Ausgangspunkt

Der Ausbildungsvertrag ist der Startpunkt – nicht das fertige Verfahren.

Ausbildungsberuf, Betrieb, Beginn und Rahmenbedingungen müssen feststehen. Danach wird geprüft, welcher Einreiseweg für den konkreten Azubi passt.

Für Arbeitgeber wichtig

§ 81a AufenthG kann auch für eine Einreise zur Berufsausbildung nach § 16a genutzt werden. Voraussetzung ist unter anderem eine Vollmacht der ausgewählten Person.

Vom Ausbildungsplatz zur Einreise

Der Ablauf folgt einer anderen Logik als bei einer bereits ausgebildeten Fachkraft.

Bei einem Azubi steht nicht die Anerkennung einer abgeschlossenen Fachkraftqualifikation im Mittelpunkt. Entscheidend sind der konkrete Ausbildungsplatz, die Zugangsvoraussetzungen der Ausbildung und der passende Aufenthaltszweck. Deshalb sollte der Fall nicht einfach nach dem Muster einer Fachkraft behandelt werden.

Ausbildungsplatz

Vertrag und Ausbildungsrahmen stehen fest

Der Betrieb muss den konkreten Ausbildungsplatz und die Person bereits ausgewählt haben. Sintesti vermittelt keine Ausbildungsplätze.

Einordnung

Voraussetzungen des Ausbildungswegs prüfen

Dazu gehören die Anforderungen des konkreten Ausbildungsberufs sowie die aufenthaltsrechtliche Ausgangslage. Sprachkenntnisse und Lebensunterhalt können je nach Fall eine Rolle spielen.

§ 81a

Beschleunigtes Verfahren mit Vollmacht starten

Bei geeigneter Ausgangslage kann der Arbeitgeber das Verfahren in Deutschland anstoßen und die beteiligten Stellen koordiniert einbinden lassen.

Visum & Einreise

Vorabzustimmung in die Visumphase überführen

Nach den Prüfungen in Deutschland folgt die Visumantragstellung im Ausland. Wie der Gesamtprozess aufgebaut ist, zeigt der Ablauf-Ratgeber.

Aufgabenteilung

Zwei Seiten müssen zusammenpassen: Ausbildungsbetrieb und Azubi.

Betrieb

Was der Arbeitgeber sauber festlegen sollte

  • konkreter Ausbildungsberuf und Einsatzort
  • Ausbildungsbeginn, Dauer und Vergütung
  • interne Ansprechperson und belastbare Vertragsangaben
  • schnelle Reaktion auf Rückfragen und Nachforderungen

Azubi

Was für die Einreise relevant werden kann

  • Identität und Reisedokumente
  • schulische bzw. ausbildungsbezogene Zugangsvoraussetzungen
  • Sprachkenntnisse nach den Anforderungen des konkreten Wegs
  • vollständige Mitwirkung im Verfahren

Abgrenzung

Warum „Azubi“ kein kleiner Fachkräftefall ist.

Die Ziele unterscheiden sich. Bei der Fachkraft steht die qualifizierte Beschäftigung im Mittelpunkt, beim Azubi die Berufsausbildung. Deshalb ändern sich Prüfungslogik und Dokumente.

Voraussetzungen des § 81a im Überblick →

ZielAufnahme einer konkreten Berufsausbildung in Deutschland
Rechtsrahmenregelmäßig § 16a AufenthG; § 81a kann den Einreiseweg beschleunigen
SchwerpunktAusbildungsplatz, Zugangsvoraussetzungen, Lebensunterhalt und Einreise
Unterlagenfallbezogen; nicht einfach dieselbe Checkliste wie bei einer Fachkraft verwenden

Azubi bereits ausgewählt?

Dann strukturieren wir den Weg vom Ausbildungsvertrag bis zur Einreise.

Sintesti übernimmt das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber mit bereits ausgewähltem Azubi aus einem Drittstaat.

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