Was sie bedeutet
Die Vorabzustimmung ist ein Ergebnis des § 81a-Verfahrens – kein eigener Service außerhalb davon.
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren führt die zuständige Ausländerbehörde die erforderlichen Prüfungen des konkreten Falls zusammen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, stimmt sie der Visumerteilung vorab zu. Genau deshalb gehört die Vorabzustimmung direkt in die Kernleistung von Sintesti.
Für Arbeitgeber ist nicht entscheidend, wie dieser Status technisch erzeugt wird. Entscheidend ist, dass der Fall bis zu diesem Punkt konsistent geführt wurde und anschließend sauber in die Visumphase übergeht.
Die maßgeblichen Prüfungen in Deutschland wurden soweit erfolgreich zusammengeführt.
Die ausgewählte Person muss die anschließende Visumphase weiterhin durchlaufen.
Der Fall hat eine zentrale Hürde im beschleunigten Verfahren erreicht.
Warum das für Arbeitgeber relevant ist
Die Vorabzustimmung ist weniger ein Dokumententhema als ein Planbarkeitsthema.
Sie markiert den Punkt, an dem der Arbeitgeber erkennen kann, dass der Fall in Deutschland weit genug geprüft ist, um in die Visumphase überzugehen.
Was Sintesti übernimmt
Unser Ziel ist nicht, dem Arbeitgeber zu erklären, wie er die Vorabzustimmung selbst organisiert.
Wir führen den § 81a-Fall so, dass die erforderlichen Prüfungen, Rückfragen und Schnittstellen konsistent zusammenlaufen und der Übergang zur Visumphase vorbereitet ist.
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Dann prüfen wir die Ausgangslage und übernehmen bei passendem Fall das beschleunigte Fachkräfteverfahren – einschließlich der Begleitung bis zur Einreise.