Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Die behördliche Gebühr ist bundesweit festgelegt. Die tatsächlichen Gesamtkosten können trotzdem variieren – etwa durch Anerkennung, Dokumente und die spätere Visumphase.
§ 81a-Verfahren durch Sintesti begleiten lassen →Diese Gebühr betrifft ausschließlich die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch die Ausländerbehörde.
Kosten für Anerkennung, Übersetzungen, Beglaubigungen, Visum und sonstige fallbezogene Anforderungen. Auch das Honorar für die Dienstleistung von Sintesti ist nicht enthalten.
Die behördliche Gebühr ist bundesweit einheitlich geregelt.
Die Höhe der Gebühr für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ergibt sich aus der Aufenthaltsverordnung. Sie hängt deshalb nicht davon ab, welche Ausländerbehörde für den Arbeitgeber zuständig ist.
Kein eigener Preis der Behörde
Die Verfahrensgebühr wird nicht von der jeweiligen Ausländerbehörde individuell festgelegt.
Sie betrifft den § 81a-Weg
Bezahlt wird die behördliche Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.
Keine Erfolgsgarantie
Die Gebühr garantiert weder eine Vorabzustimmung noch die spätere Erteilung eines Visums.
Was kann neben der behördlichen Verfahrensgebühr noch hinzukommen?
Die zusätzlichen Kosten unterscheiden sich von Fall zu Fall. Entscheidend sind insbesondere Beruf, Qualifikation, Dokumentenlage und der konkrete Aufenthaltsweg.
Die Behörde hat eine feste Gebühr. Der konkrete Fall hat dagegen seine eigene Kostenstruktur.
Reglementierte Berufe wie die Pflege können zusätzliche fachliche Prüfungen und Nachweise erforderlich machen.
Bereits geklärte Abschlüsse schaffen eine andere Ausgangslage als ein noch offenes Anerkennungsverfahren.
Umfang und Form der vorhandenen Unterlagen bestimmen, welche Übersetzungen oder weiteren Nachweise benötigt werden.
Fachkraft und Berufsausbildung folgen nicht vollständig derselben fachlichen und formalen Logik.
Auch die Art des Falls beeinflusst, welche Zusatzkosten entstehen können.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für eine bereits ausgewählte Fachkraft als auch für einen Azubi aus einem Drittstaat genutzt werden. Die notwendigen Prüfungen sind jedoch nicht identisch.
Die Qualifikation kann einen eigenen Kostenblock auslösen.
Je nach Abschluss und Beruf können Anerkennung, Qualifikationsbewertung, Berufszugang und weitere Nachweise erforderlich werden. Besonders relevant ist das bei reglementierten Berufen wie der Pflege.
Eine Berufsausbildung folgt einer anderen Falllogik.
Bei einem Azubi steht nicht dieselbe Anerkennung einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung im Mittelpunkt. Ausbildungsplatz, persönliche Voraussetzungen und Aufenthaltsweg bestimmen den konkreten Fall.
Für Arbeitgeber sind behördliche Gebühr und tatsächliche Gesamtkosten zwei verschiedene Dinge.
Die feste Verfahrensgebühr lässt sich von Beginn an einkalkulieren. Welche weiteren Kosten hinzukommen, wird erst durch die konkrete Ausgangslage der ausgewählten Person sichtbar.
Behördliche Gebühr klar abgrenzen
Sie betrifft ausschließlich die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch die Behörde.
Zusatzkosten erst aus dem Fall ableiten
Anerkennung, Dokumente und weitere Anforderungen hängen von Beruf, Qualifikation und Ausgangslage ab.
Dienstleistung separat betrachten
Die Unterstützung durch Sintesti ist eine eigenständige Dienstleistung und nicht Teil einer an Behörden oder andere Stellen gezahlten Gebühr.
Dann sollte zuerst klar sein, welcher Verfahrensweg tatsächlich vor Ihnen liegt.
Wir prüfen die Ausgangslage und übernehmen bei passendem Fall das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber – von der Vorbereitung und Koordination bis zur Einreise.