Ratgeber · § 81a AufenthG · Arbeitgeber

Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Die behördliche Gebühr ist bundesweit festgelegt. Die tatsächlichen Gesamtkosten können trotzdem variieren – etwa durch Anerkennung, Dokumente und die spätere Visumphase.

§ 81a-Verfahren durch Sintesti begleiten lassen →
Behördliche Verfahrensgebühr
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren 411 € Bundesweit gesetzlich festgelegt · unabhängig von der zuständigen Ausländerbehörde

Diese Gebühr betrifft ausschließlich die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch die Ausländerbehörde.

Nicht enthalten

Kosten für Anerkennung, Übersetzungen, Beglaubigungen, Visum und sonstige fallbezogene Anforderungen. Auch das Honorar für die Dienstleistung von Sintesti ist nicht enthalten.

Kurz gesagt
Die behördliche Verfahrensgebühr ist fest. Die Gesamtkosten sind es nicht. Welche weiteren Ausgaben entstehen, hängt davon ab, welche Prüfungen, Nachweise und Verfahrensschritte die ausgewählte Fachkraft oder der Azubi tatsächlich benötigt.
01 · Verfahrensgebühr

Die behördliche Gebühr ist bundesweit einheitlich geregelt.

Die Höhe der Gebühr für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ergibt sich aus der Aufenthaltsverordnung. Sie hängt deshalb nicht davon ab, welche Ausländerbehörde für den Arbeitgeber zuständig ist.

01 · Gesetzlich

Kein eigener Preis der Behörde

Die Verfahrensgebühr wird nicht von der jeweiligen Ausländerbehörde individuell festgelegt.

02 · Verfahren

Sie betrifft den § 81a-Weg

Bezahlt wird die behördliche Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.

03 · Ergebnis

Keine Erfolgsgarantie

Die Gebühr garantiert weder eine Vorabzustimmung noch die spätere Erteilung eines Visums.

02 · Zusätzliche Kosten

Was kann neben der behördlichen Verfahrensgebühr noch hinzukommen?

Die zusätzlichen Kosten unterscheiden sich von Fall zu Fall. Entscheidend sind insbesondere Beruf, Qualifikation, Dokumentenlage und der konkrete Aufenthaltsweg.

01
Anerkennung & Gleichwertigkeitsprüfung
Muss eine berufliche Qualifikation bewertet oder anerkannt werden, können bei der zuständigen Anerkennungsstelle zusätzliche Gebühren entstehen.
02
Übersetzungen & Beglaubigungen
Zeugnisse, Qualifikationsnachweise und weitere Dokumente müssen je nach Fall übersetzt, beglaubigt oder in anderer geeigneter Form eingereicht werden.
03
Echtheitsprüfungen & weitere Nachweise
Je nach Herkunftsstaat und Dokumentenlage können zusätzliche formale Prüfungen oder Nachweise erforderlich werden.
04
Visumphase
Gebühren und weitere Ausgaben im Zusammenhang mit dem späteren Visumantrag sind nicht Bestandteil der Verfahrensgebühr bei der Ausländerbehörde.
05
Dienstleistung von Sintesti
Das Honorar für die Übernahme und Begleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch Sintesti wird separat vereinbart und ist nicht Bestandteil der behördlichen Gebühren.
Warum gibt es keine feste Gesamtsumme?

Die Behörde hat eine feste Gebühr. Der konkrete Fall hat dagegen seine eigene Kostenstruktur.

01
Beruf

Reglementierte Berufe wie die Pflege können zusätzliche fachliche Prüfungen und Nachweise erforderlich machen.

02
Qualifikationsstatus

Bereits geklärte Abschlüsse schaffen eine andere Ausgangslage als ein noch offenes Anerkennungsverfahren.

03
Dokumentenlage

Umfang und Form der vorhandenen Unterlagen bestimmen, welche Übersetzungen oder weiteren Nachweise benötigt werden.

04
Aufenthaltsweg

Fachkraft und Berufsausbildung folgen nicht vollständig derselben fachlichen und formalen Logik.

03 · Fachkraft oder Azubi

Auch die Art des Falls beeinflusst, welche Zusatzkosten entstehen können.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für eine bereits ausgewählte Fachkraft als auch für einen Azubi aus einem Drittstaat genutzt werden. Die notwendigen Prüfungen sind jedoch nicht identisch.

Fachkraft

Die Qualifikation kann einen eigenen Kostenblock auslösen.

Je nach Abschluss und Beruf können Anerkennung, Qualifikationsbewertung, Berufszugang und weitere Nachweise erforderlich werden. Besonders relevant ist das bei reglementierten Berufen wie der Pflege.

Azubi

Eine Berufsausbildung folgt einer anderen Falllogik.

Bei einem Azubi steht nicht dieselbe Anerkennung einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung im Mittelpunkt. Ausbildungsplatz, persönliche Voraussetzungen und Aufenthaltsweg bestimmen den konkreten Fall.

04 · Arbeitgeberperspektive

Für Arbeitgeber sind behördliche Gebühr und tatsächliche Gesamtkosten zwei verschiedene Dinge.

Die feste Verfahrensgebühr lässt sich von Beginn an einkalkulieren. Welche weiteren Kosten hinzukommen, wird erst durch die konkrete Ausgangslage der ausgewählten Person sichtbar.

01

Behördliche Gebühr klar abgrenzen

Sie betrifft ausschließlich die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch die Behörde.

02

Zusatzkosten erst aus dem Fall ableiten

Anerkennung, Dokumente und weitere Anforderungen hängen von Beruf, Qualifikation und Ausgangslage ab.

03

Dienstleistung separat betrachten

Die Unterstützung durch Sintesti ist eine eigenständige Dienstleistung und nicht Teil einer an Behörden oder andere Stellen gezahlten Gebühr.

Fachkraft oder Azubi bereits ausgewählt?

Dann sollte zuerst klar sein, welcher Verfahrensweg tatsächlich vor Ihnen liegt.

Wir prüfen die Ausgangslage und übernehmen bei passendem Fall das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber – von der Vorbereitung und Koordination bis zur Einreise.

Stand: September 2026 · Allgemeine Orientierung für Arbeitgeber. Keine individuelle Rechtsberatung. Die behördliche Verfahrensgebühr ist gesetzlich festgelegt; zusätzliche Kosten hängen von Beruf, Qualifikation, Dokumentenlage und Einzelfall ab.