Ratgeber · § 81a · Arbeitgeber

Vorabzustimmung nach § 81a: Was Arbeitgeber wissen müssen

Die Vorabzustimmung ist ein zentrales Ergebnis des beschleunigten Fachkräfteverfahrens – aber noch nicht das Visum.

§ 81a-Verfahren durch Sintesti begleiten lassen →

PrüfungVisumphase
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VorabzustimmungÜbergang aus dem Verfahren in die Visumphase
Keine Hintergrundschrift. Kein Textteppich. Eine klare visuelle Aussage.
Kurz gesagtDie Vorabzustimmung zeigt, dass die für das beschleunigte Verfahren erforderlichen Prüfungen in Deutschland soweit positiv zusammengeführt wurden, dass die Visumphase anschließen kann.

Was sie bedeutet

Die Vorabzustimmung ist ein Ergebnis des § 81a-Verfahrens – kein eigener Service außerhalb davon.

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren führt die zuständige Ausländerbehörde die erforderlichen Prüfungen des konkreten Falls zusammen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, stimmt sie der Visumerteilung vorab zu. Genau deshalb gehört die Vorabzustimmung direkt in die Kernleistung von Sintesti.

Für Arbeitgeber ist nicht entscheidend, wie dieser Status technisch erzeugt wird. Entscheidend ist, dass der Fall bis zu diesem Punkt konsistent geführt wurde und anschließend sauber in die Visumphase übergeht.

BedeutetPositive Verfahrensstufe

Die maßgeblichen Prüfungen in Deutschland wurden soweit erfolgreich zusammengeführt.

Bedeutet nichtNoch kein Visum

Die ausgewählte Person muss die anschließende Visumphase weiterhin durchlaufen.

Für ArbeitgeberMehr Planbarkeit

Der Fall hat eine zentrale Hürde im beschleunigten Verfahren erreicht.

Warum das für Arbeitgeber relevant ist

Die Vorabzustimmung ist weniger ein Dokumententhema als ein Planbarkeitsthema.

Sie markiert den Punkt, an dem der Arbeitgeber erkennen kann, dass der Fall in Deutschland weit genug geprüft ist, um in die Visumphase überzugehen.

Verfahrensstatus wird greifbarerDer Fall befindet sich nicht mehr nur in einer offenen Prüfphase.
Einreiseplanung wird belastbarerInterne Startplanung kann auf einer klareren Verfahrenslage aufbauen.
Koordination bleibt trotzdem wichtigVorabzustimmung und Visumphase müssen sauber ineinandergreifen.

Was Sintesti übernimmt

Unser Ziel ist nicht, dem Arbeitgeber zu erklären, wie er die Vorabzustimmung selbst organisiert.

Wir führen den § 81a-Fall so, dass die erforderlichen Prüfungen, Rückfragen und Schnittstellen konsistent zusammenlaufen und der Übergang zur Visumphase vorbereitet ist.

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Fachkraft oder Azubi bereits ausgewählt?

Dann prüfen wir die Ausgangslage und übernehmen bei passendem Fall das beschleunigte Fachkräfteverfahren – einschließlich der Begleitung bis zur Einreise.

Fall bereits konkret?

Dann sollte die Vorabzustimmung das Ergebnis eines sauber geführten Verfahrens sein – nicht Ihr nächstes internes Rechercheprojekt.

Sintesti übernimmt das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber mit bereits ausgewählter Fachkraft oder ausgewähltem Azubi aus einem Drittstaat.

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