FAQ · § 81a AufenthG

Ihre Fragen zum Verfahren.Klar beantwortet.

Sie haben bereits eine Fachkraft oder einen Azubi aus einem Drittstaat ausgewählt? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu § 81a, zum Ablauf und dazu, was Sintesti für Sie übernimmt.

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Die wichtigsten Antworten

Was vor dem Start
wirklich zählt

Die wichtigsten Fragen aus Arbeitgebersicht – kurz, verständlich und nach Themen geordnet.

01

Verfahren
und Eignung

Was § 81a leistet und wann der Weg grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passt.

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG bündelt mehrere Schritte für die Einreise einer bereits ausgewählten Fachkraft oder eines Azubis. Je nach Fall gehören dazu zum Beispiel die Anerkennung, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und später die Visumphase.

Was bringt mir § 81a als Arbeitgeber?

Statt mehrere Verfahrensschritte selbst nebeneinander zu organisieren, läuft vieles gebündelt über die zuständige Ausländerbehörde. Für bestimmte Schritte gelten verkürzte Fristen. Mit Sintesti geben Sie zusätzlich die laufende Koordination ab.

Ist das Verfahren für Fachkräfte und Azubis möglich?

Ja. § 81a ist für beide Wege möglich: für qualifizierte Beschäftigung und für eine qualifizierte Berufsausbildung. Sintesti übernimmt das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Fachkräfte und Azubis.

Muss die Person bereits ausgewählt sein?

Ja. Sintesti vermittelt kein Personal. Wir steigen ein, sobald Ihre Fachkraft oder Ihr Azubi feststeht und ein konkreter Arbeits- oder Ausbildungsplatz vorhanden ist.

Woher weiß ich, ob § 81a zu unserem Fall passt?

Das hängt unter anderem von Beruf, Qualifikation, Anerkennungsstand und dem konkreten Arbeits- oder Ausbildungsplatz ab. Mit dem Verfahrenscheck bekommen Sie eine erste Einschätzung – kostenlos, unverbindlich und ohne Dokumente.

02

Fachkräfte
und Azubis

Was sich bei Fachkräften und Azubis unterscheidet – und worauf es in Pflege und Gastronomie ankommt.

Was unterscheidet das Verfahren für Fachkräfte und Azubis?

Bei Fachkräften geht es vor allem um Arbeitsplatz, Qualifikation und gegebenenfalls Anerkennung. Bei Azubis stehen Ausbildungsplatz, Sprache und die Voraussetzungen für die Ausbildung im Mittelpunkt.

Was ist bei Pflege anders als in der Gastronomie?

In der Pflege spielt die Anerkennung eine zentrale Rolle, weil Pflegefachberufe reglementiert sind. In der Gastronomie hängt der passende Weg stärker von Tätigkeit, Qualifikation und Beschäftigungsziel ab. Darauf richten wir den Ablauf von Anfang an aus.

Was ist, wenn die Qualifikation noch nicht vollständig anerkannt ist?

Das bedeutet nicht automatisch, dass § 81a ausscheidet. Wir schauen zuerst, was bereits vorliegt und welche Schritte im Verfahren noch nötig sind.

Welche Sprachkenntnisse werden benötigt?

Das kommt auf den Aufenthaltszweck und den Beruf an. Für eine qualifizierte Berufsausbildung wird in der Regel B1 verlangt; in der Pflege können zusätzliche Sprachnachweise nötig sein.

03

Ablauf
und Zusammenarbeit

Was Sintesti übernimmt, wo Ihre Mitwirkung nötig bleibt und wie der Weg weiterläuft.

Was übernimmt Sintesti – und was bleibt bei uns?

Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen gebraucht werden, bereiten die Anträge vor, stimmen die nächsten Schritte mit den beteiligten Stellen ab und bearbeiten Rückfragen. Von Ihnen brauchen wir vor allem die betrieblichen Angaben und Unterlagen sowie Unterschriften, wenn sie erforderlich sind.

Muss ich mich selbst um Antrag und Behörden kümmern?

Sie müssen den Behördenweg nicht selbst steuern. Wir bereiten den Verfahrensstart vor, koordinieren die laufenden Schritte und melden uns gezielt, wenn wir eine Angabe, Entscheidung oder Unterschrift von Ihnen brauchen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das hängt vom konkreten Fall ab. Typisch sind Vollmacht, Passkopie, Qualifikationsnachweise sowie Angaben zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Sie bekommen von uns eine klare Liste passend zu Ihrem Fall.

Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Eine feste Gesamtdauer gibt es nicht. Wie schnell es geht, hängt unter anderem von den Unterlagen, einer möglichen Anerkennung und den beteiligten Stellen ab. Für einzelne Schritte gelten verkürzte Fristen; nach der Vorabzustimmung soll ein Visumtermin innerhalb von drei Wochen angeboten werden.

Was passiert nach der Vorabzustimmung?

Danach beantragt die Fachkraft oder der Azubi das Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Wir begleiten den Übergang und halten die nächsten Schritte bis zur Einreise zusammen.

04

Kosten
und Beauftragung

Was es kostet, was Sie von uns erwarten können und wie Sie starten.

Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Für die Durchführung erhebt die Ausländerbehörde eine Gebühr von 411 Euro. Je nach Fall können weitere Kosten etwa für Anerkennung, Visum oder Übersetzungen dazukommen.

Was kostet Sintesti selbst?

Sie erhalten vor der Beauftragung ein transparentes Angebot für unsere Leistung. So wissen Sie vorher, welche Kosten entstehen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie Sintesti beauftragen möchten.

Warum sollte ich das Verfahren an Sintesti übergeben?

Sie gewinnen Zeit und müssen das Verfahren nicht neben dem Tagesgeschäft selbst steuern. Wir halten Unterlagen, Anträge, Behörden und Rückfragen zusammen und sagen Ihnen, was als Nächstes ansteht. Sie behalten die Personalentscheidung – wir kümmern uns um den Verfahrensweg.

Garantiert Sintesti ein Visum oder einen bestimmten Einreisetermin?

Nein. Über Anerkennung, Zustimmung und Visum entscheiden die zuständigen Stellen. Was Sie von uns erwarten können: eine saubere Vorbereitung, klare Abstimmung und dass offene Punkte konsequent nachgehalten werden.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Sie starten mit dem kostenlosen Verfahrenscheck. Wenn Ihr Fall grundsätzlich passt, besprechen wir die nächsten Schritte und Sie erhalten ein transparentes Angebot. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie Sintesti beauftragen möchten.